Viel­falt oder Mono­pol?

Euro­päi­sche Saat­gut­ak­ti­ons­ta­ge: Teil­neh­mer kri­ti­sie­ren Geset­zes­vor­ha­ben als Geld­druck­li­zenz für Kon­zer­ne und for­dern Umden­ken

Peter Claus­ing, Brüs­sel

Das Kul­tur­zen­trum in der Mai­son de la Paix im Brüs­se­ler Stadt­teil Molen­beek hat­te sich am Sonn­tag in eine Saat­gut­tausch­bör­se ver­wan­delt. Drei­ßig Erhal­tungs­in­itia­ti­ven für bedroh­te, nicht­kom­mer­zi­el­le Gemü­se- und Getrei­de­sor­ten aus zwölf euro­päi­schen Län­dern sowie der Tür­kei und Indi­en waren bei den ers­ten Euro­päi­schen Saat­gut­ak­ti­ons­ta­gen prä­sent. Sie dis­ku­tier­ten die mög­li­chen Fol­gen einer ver­schärf­ten Gesetz­ge­bung und Stra­te­gien, wie die­se ver­hin­dert wer­den kann. Am Mon­tag wur­den Gesprä­che geführt, Kon­tak­te zwi­schen den Teil­neh­mern geknüpft bzw. ver­tieft. Vor allem aber wur­de demons­triert: Ein Pro­test­marsch führ­te die Teil­neh­mer zu den Brüs­se­ler Ver­tre­tun­gen des Bay­er-Kon­zerns, der Ver­ei­ni­gung der Euro­päi­schen Saat­gut­fir­men sowie zum Sitz des Euro­pa-Par­la­ments. 51416 Unter­schrif­ten von Bür­gern aus 20 Län­dern wur­den dort über­ge­ben und sorg­ten dafür, die­sem drän­gen­den The­ma mehr öffent­li­che Auf­merk­sam­keit zu ver­schaf­fen.

Anlaß für die Mobi­li­sie­rung ist die dro­hen­de Ver­schär­fung des euro­päi­schen Saat­gut­rechts. Die­sem Anlie­gen war bereits eine zwei­jäh­ri­ge Kam­pa­gne mit Ver­an­stal­tun­gen und Unter­schrif­ten­ak­tio­nen vor­aus­ge­gan­gen.

Andre­as Rie­ke­berg von der BUKO-Kam­pa­gne gegen Bio­pi­ra­te­rie hob in Brüs­sel sie­ben Gefah­ren­punk­te her­vor, die der 2009 ver­ab­schie­de­te EU-Akti­ons­plan zur Bewer­tung der natio­na­len gesetz­li­chen Rege­lun­gen für die Ver­mark­tung von Saat­gut erken­nen läßt. Dazu zähl­te er unter ande­rem den Trans­fer der Prü­fung von der öffent­li­chen Hand zur Indus­trie und ihren Ser­vice­agen­tu­ren, die beab­sich­tig­te Inte­gra­ti­on der Saat­gut­ver­kehrs­zu­las­sung in die Euro­päi­sche Behör­de für Lebens­mit­tel­si­cher­heit (EFSA), eine Insti­tu­ti­on, die wegen ihrer Ver­fil­zung mit der Saat­gut­in­dus­trie berüch­tigt ist, und die even­tu­el­le Schaf­fung einer Inspek­ti­ons­be­hör­de, die einer euro­päi­schen Saat­gut­po­li­zei gleich­kä­me.

All das wer­de, so die nicht unbe­grün­de­te Befürch­tung, zu einer Ille­ga­li­sie­rung der Nut­zung und Ver­brei­tung frei­er Sor­ten füh­ren – mit erheb­li­chen nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf bäu­er­li­che und gärt­ne­ri­sche Saat­gut­ar­beit, die dem Erhalt einer Sor­ten­viel­falt dient. Da die euro­päi­sche Gesetz­ge­bung auf die­sem Gebiet bereits in der Ver­gan­gen­heit inter­na­tio­na­le Abkom­men und natio­na­le Geset­ze in außer­eu­ro­päi­schen Staa­ten beein­flußt hat­te, gab es auch Inter­es­se von bäu­er­li­cher Orga­ni­sa­tio­nen aus nicht­eu­ro­päi­schen Staa­ten an der poli­ti­schen Mani­fes­ta­ti­on in Brüs­sel. So erlaubt ein neu­es tür­ki­sches Gesetz zwar die Wie­der­ver­wen­dung selbst­er­zeug­ten Saat­gu­tes, ver­bie­tet aber des­sen Wei­ter­ver­kauf – eine Rege­lung, dem sich unter ande­rem der 44000 Mit­glie­der umfas­sen­de Klein­bau­ern­ver­band Cif­ci-sen wider­setzt. In Indi­en wird es ähn­lich aus­se­hen, wenn die End­fas­sung des seit 2004 ver­han­del­ten bila­te­ra­len Frei­han­dels­ab­kom­mens mit der EU die bis­lang vor­ge­se­he­nen Klau­seln ent­hal­ten soll­te.

Am Ende des geplan­ten ein­heit­li­chen euro­päi­schen Saat­gut­ge­set­zes und sei­ner ver­trag­lich ver­mit­tel­ten Expan­si­on in Län­der des Südens wür­de ein erheb­lich ver­grö­ßer­ter Hand­lungs­spiel­raum für die Kon­zer­ne ste­hen. Ein wich­ti­ger Punkt die­ser Rege­lun­gen ist das immer wie­der­keh­ren­de Ver­kaufs- und Tausch­ver­bot für offi­zi­ell nicht regis­trier­te Sor­ten. Unter dem Vor­wand einer angeb­li­chen Qua­li­täts­si­che­rung wird der Markt exklu­siv für die Ange­bo­te der kom­mer­zi­el­len Ver­mark­ter reser­viert. Das schafft Abhän­gig­kei­ten von zuneh­mend mono­po­lis­tisch struk­tu­rier­ten »Wert­schöp­fungs­ket­ten«. Die ist zwar schon jetzt gege­ben, aber in den ein­zel­nen EU-Mit­glied­staa­ten sehr unter­schied­lich aus­ge­prägt. Ins­be­son­de­re in Polen, wo noch andert­halb Mil­lio­nen klein­bäu­er­li­che Wirt­schaf­ten exis­tie­ren, wer­den von einem neu­en euro­päi­schen Gesetz dras­ti­sche Aus­wir­kun­gen befürch­tet. Zwar sägen die Züch­tungs­kon­zer­ne mit den ange­streb­ten gesetz­li­chen Ände­run­gen am eige­nen Ast. Aber das wird zuguns­ten einer zeit­wei­li­gen Ver­bes­se­rung der Pro­fit­mar­ge sehen­den Auges in Kauf genom­men.

Die Sor­ten­viel­falt, die seit eh und je die gene­ti­sche Basis für züch­te­ri­sche Ver­bes­se­run­gen dar­stellt, wird ernst­haft bedroht und künf­ti­gen Gene­ra­tio­nen vor­ent­hal­ten. Dabei ist Sor­ten­viel­falt wich­ti­ger denn je. Eine Land­wirt­schaft der Zukunft muß von den schein­ba­ren Hoch­leis­tungs­sor­ten weg­kom­men, die ihre Erträ­ge nur mit Hil­fe erheb­li­cher erd­öl­ba­sier­ter Inputs (Pes­ti­zi­den, Kunst­dün­ger) erbrin­gen. Welt­agrar­be­richt und eine wach­sen­de Zahl an wis­sen­schaft­li­chen Publi­ka­tio­nen bele­gen, daß die Zukunft einer Viel­falt lokal ange­paß­ter Sor­ten gehört, die den Her­aus­for­de­run­gen des Kli­ma­wan­dels und schwin­den­der Eröl­re­ser­ven gewach­sen sind und mit agro­öko­lo­gi­schen Metho­den hohe Erträ­ge pro­du­zie­ren kön­nen.

Mit der Über­ga­be der Unter­schrif­ten an EU-Par­la­men­ta­ri­er wird die For­de­rung ver­bun­den, eine Stu­die in Auf­trag zu geben, die die Aus­wir­kun­gen der Saat­gut­ge­setz­ge­bung auf das von den Ver­ein­ten Natio­nen ver­brief­te Men­schen­recht auf Nah­rung unter­sucht. Die­ses Anlie­gen wird auch vom zustän­di­gen UN-Son­der­be­richt­erstat­ter Oli­vi­er de Schutter unter­stützt.

Erschie­nen in jun­ge Welt vom 19.04.2011

Tag-Wolke