Im Griff der Monopole
Die Transformation der Landwirtschaft. Über die Geschäftspraktiken der internationalen Saatgutindustrie. Teil I: Die Durchsetzung der Konzernmacht und deren juristische Absicherung.
von Anne Schweigler und Peter Clausing
Am 16. Oktober 1945 wurde die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO (Food and Agriculture Organisation of the United Nations) als Sonderorganisation der UNO gegründet. Laut ihren Statuten hat sie die Aufgabe, die Produktion und die Verteilung von landwirtschaftlichen Produkten im allgemeinen und Nahrungsmitteln im besonderen weltweit zu verbessern, um die Ernährung sicherzustellen und den Lebensstandard zu verbessern. Seit 1979 wird der 16. Oktober als Welternährungstag begangen. Dem aktuellen Welthungerindex zufolge, der anläßlich des am Montag in Rom begonnenen Welternährungsgipfels vorgestellt wurde, leiden aktuell etwa eine Milliarde Menschen an Hunger und Unterernährung. Der Anteil der internationalen Saatgutkonzerne an der Permanenz der globalen Hungerkrise ist Gegenstand des folgenden Beitrags. (jW)
Hungrige Männer hören nur auf die, die ein Stück Brot haben. Nahrung ist ein Werkzeug…«, so formulierte US-Agrarminister Earl Butz die Erkenntnis, daß Nahrungsmittel sich als Waffe der Unterdrückung benutzen lassen.
Saatgut ist neben Boden und Wasser das grundlegende Produktionsmittel für die heutige und zukünftige Lebensmittelversorgung – weltweit. Wer dieses kontrolliert, besitzt einen Schlüssel zur Kontrolle der Nahrungsmittel und damit zugleich ein Unterpfand für krisensichere Gewinne– denn essen müssen alle, immer.
Solange Nahrungsmittel als »Waffe« oder politisches Werkzeug instrumentalisiert werden, ist die Permanenz der Hungerkrise programmiert. Deren Überwindung braucht Zeit, aber in erster Linie bräuchte sie einen radikalen Bruch mit dem derzeit herrschenden Paradigma.
Vom Allgemeingut zur Ware
Für das globale bäuerliche Netzwerk »La Via Campesina« ist der Welternährungstag am 16.Oktober ein internationaler Aktionstag gegen die Machenschaften des Agrobusineß – ein guter Anlaß, um die zentrale Bedeutung von kleinen Samenkörnern zu betrachten und eine europaweite Kampagne für Saatgutsouveränität vorzustellen.
Jahrtausende lang züchteten Bauern und Bäuerinnen Saatgut, sie gewannen es aus ihrer Ernte, tauschten und entwickelten es weiter, ohne daß es die Warenform annahm. Es war und es ist in vielen Regionen der Welt noch immer ein Allgemeingut, dessen Erhalt und Nutzung regional angepaßt und kulturell geprägt ist. Lange Zeit galt es aufgrund seiner natürlichen Reproduzierbarkeit als unsicherer Kandidat für Kapitalinteressen. Deshalb mußte dafür zunächst überhaupt erst ein Markt geschaffen und dieser dann, gemäß den Interessen der Konzerne, gestaltet werden.
Im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelte sich Saatgut zur Ware, und es entstanden Firmen, die sich auf Saatgutzüchtung spezialisierten. Durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse hatten sich die Züchtungsmöglichkeiten verändert, die Industrialisierung der Landwirtschaft stellte mit ihrer Produktionsweise neue Anforderungen an die Eigenschaften landwirtschaftlicher Nutzpflanzen (beispielsweise mußten alle Getreidehalme gleich lang sein, um mit Mähdreschern geerntet werden zu können). Und die Chemieindustrie hatte großes Interesse an der Entwicklung neuer Sorten, die gut auf Kunstdünger und Pestizide reagieren, um sich so einen Absatzmarkt für ihre agrochemischen Produkte zu sichern. Folgerichtig sind heute viele der großen Saatgutfirmen wie Monsanto, Syngenta und Bayer gleichzeitig Chemieunternehmen.
Ein großer Schritt zur Durchsetzung der Warenförmigkeit (Kommodifizierung) pflanzlicher Samen, war Mitte des 20. Jahrhunderts die Entwicklung von Hybridsaatgut. Die »Hochertragssorten« lieferten in Kombination mit Agrochemikalien und Bewässerung gesteigerte Erträge– aber nur, wenn sie jedes Jahr erneut gekauft wurden. Die Leistungsfähigkeit des durch Kreuzung von Inzuchtlinien erzeugten Hybridsaatguts kommt nur in der ersten Nachfolgegeneration zum Tragen. Die Besitzer der Inzuchtlinien – die Konzerne – sicherten sich so auf »technische« Weise einen dauerhaften Markt. Das aus den angebauten Hybriden gewonnene Saatgut ist zwar nicht biologisch steril, aber aufgrund seines Minderertrages ökonomisch wertlos. In Europa stellen industriell betriebene Landwirtschaft und Hybridsorten heute das normale Agrarmodell dar.
In den Ländern Asiens und Lateinamerikas wurden Hybridsorten mit den dazugehörigen Agrochemikalien ab den 1950er Jahren eingeführt. Ziel war es, mit dieser »Grünen Revolution« durch gesteigerte Nahrungsmittelproduktion ein Gegengewicht zu den sich anbahnenden »roten Revolutionen« zu schaffen und auf längere Sicht die ländlichen Regionen in die Marktökonomie einzubinden. Die technischen Hilfsprogramme der Welternährungsorganisation (FAO) liefen zeitgleich mit dem von US-Präsident Harry S. Truman verkündeten Ziel an, durch Hebung des Lebensstandards in den »unterentwickelten« Ländern einem weiteren »Vordringen des Kommunismus« Einhalt zu gebieten. Tatsächlich konnten die Erträge in vielen Regionen der Welt mit Hybridsorten und den notwendigen Inputs deutlich gesteigert werden, was in breiten Kreisen zu einem positiven Image der Grünen Revolution führte.
Technische Abhängigkeit
Die Entwicklung von gentechnisch modifizierten (GM) Pflanzen war ein weiterer Schritt der Industrie, um ihre Macht über die Nahrungsmittelproduktion auszubauen und dabei die »technische« Abhängigkeit der Landwirte zu verstärken. Da man dem Samenkorn nicht ansieht, ob es von einer GM-Pflanze abstammt, werden zum Nachweis spezifische »Gentests« von der Industrie benötigt – sei es, um gegebenenfalls als Biobäuerin oder -bauer zu belegen, daß die eigene Ernte nicht gentechnisch kontaminiert ist, oder um sich in der konventionellen Landwirtschaft der latenten Drohung einer Anklage wegen Diebstahls zu erwehren, wenn – wie in Nordamerika inzwischen gang und gäbe – Beauftragte der Saatgutkonzerne Proben auf den Feldern sammeln, um patentierte Gene zu ermitteln.
Noch mehr »technische Abhängigkeit« soll die Entwicklung von sogenanntem »Terminator«-Saatgut bringen. Mit dieser Genetic Use Restriction Technology (GURT) genannten Methode wäre der Samen ganz steril – eine Art »biologischer Kopierschutz«. Als Ende der 1990er Jahre die Industrie diese sich noch im Forschungsstadium befindende Technologie erstmals propagierte, wurde dies mit der technischen Sicherung ihrer Interessen in Ländern begründet, in denen keine »geistigen Eigentumsrechte« auf Pflanzensorten gelten. Nach großer weltweiter Empörung und Protesten gelang es im Rahmen der Verhandlungen über die Konvention der Biologischen Vielfalt (CBD) im Jahr 2000, ein Moratorium für die Terminatortechnologie zu verabschieden. 2006 wurde dieses noch einmal bestätigt, nichtsdestotrotz läuft die Terminatorforschung in öffentlichen und privatwirtschaftlichen Projekten weiter. An den meisten Agrarfakultäten der Universitäten lernen die Studierenden GURT als eine weitere Methode der modernen Züchtungsmöglichkeiten kennen, ohne daß die massive Kritik daran oder das Moratorium Erwähnung fänden.
Langfristig kann das Modell einer industriellen Landwirtschaft mit Hybrid- und GM-Sorten keine Zukunft haben, zu offensichtlich sind die vielen negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen: massiver Verlust an biologischer Vielfalt, Vergiftung der Böden und des Wassers, stark abnehmende Bodenfruchtbarkeit, Erschöpfung der Wasservorräte, ländliche Arbeitslosigkeit, Landflucht und Konzentration des Landeigentums. Hinzu kommt die verheerende Energiebilanz dieser Sorten. Neben den auf fossiler Energie basierenden Agrochemikalien und dem aufgeblähten Transportvolumen eines globalen Agrarhandels kommt es auch zu direkten Emissionen klimaschädlicher Gase: Das aus Stickstoffdünger freigesetzte Lachgas ist 300mal klimaschädlicher als Kohlendioxid.
Patente für den Profit
Auf der rechtlichen Ebene hat es die Agrarindustrie früh verstanden, Einfluß auf Gesetzgebung und zahlreiche internationale Abkommen zu nehmen, um so ihre Interessen abzusichern. Das bekannteste und umstrittenste »internationale Recht« ist wahrscheinlich das Patentrecht auf Pflanzen bzw. »genetische Ressourcen«. 1995 unterschrieben die Mitgliedsländer der Welthandelsorganisation (WTO) das sogenannte TRIPs-Abkommen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights), das die Patentierbarkeit unter anderem von Pflanzen und Tieren bzw. ihrer Gene und Eigenschaften festlegt. Dies geschah gegen den Willen von vielen »ärmeren« Ländern– arm an Geld, aber oft reich an Biodiversität und Ressourcen –, die sich aber letztlich dem Druck der Industriestaaten beugen mußten. Vom besseren Schutz geistigen Eigentums profitieren vor allem die reichen Länder des Nordens und die dort angesiedelten transnationalen Konzerne, die heute über 95 Prozent aller Patente in diesem Bereich halten. Allein beim Beispiel Mais gab es 2005 laut Devinder Sharma, Agrarwissenschaftler und Vorsitzender des Forums für Biotechnologie und Ernährungssicherheit in Neu-Delhi, über 2100 Patentanträge auf Gensequenzen von Mais, wobei die fünf führenden Unternehmen 85 Prozent abdeckten.
Die Life-Sciences-Industrie argumentiert, daß sie ihre Erfindungen schützen müsse, um ihre Investitionskosten zu amortisieren. Dies würde dann weitere Investitionen und Forschungen ankurbeln. Genau das Gegenteil sei der Fall, sagen kritische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Publikationen würden blockiert, da zunächst die patentrechtliche Situation geklärt werden müsse. Außerdem gibt es mittlerweile so viele Patente, daß bei Forschungvorhaben oftmals zuerst mit dem Patentinhaber verhandelt werden muß, ob und zu welchem Preis dieser die Forschung überhaupt zuläßt. Allerdings haben die sechs größten Konzerne untereinander Kooperationsabkommen über gegenseitige Patentnutzungen und bilden so einen oligopolen Interessensblock.1
Saatgutfirmen wie Monsanto verwenden die im Patentrecht festgeschriebenen exklusiven Eigentums- und Nutzungsrechte auch, um Landwirte beim Kauf von Saatgut Verträge unterschreiben zu lassen, in denen z. B. bestimmt wird, an wen sie ihre Ernte verkaufen müssen. Immer weiter gefaßte Patentanträge beinhalten z.T. absurde »Ansprüche«. So beansprucht beispielsweise Monsanto geistige Eigentumsrechte an »Schinken und Schnitzel«, wie es Greenpeace formulierte. In dem bei der Weltpatentbehörde in Genf angemeldeten Patent WO 2009097403 wird behauptet, daß Fleisch von Schweinen, die mit Monsantos GM-Mais gefüttert wurden, »Teil der Erfindung« dieser GM-Technologie sei.
Das Europäische Patentamt (EPA) hat, ganz im Interesse der multinationalen Konzerne, in den letzten Jahren die Patentierbarkeit von biologischen Entitäten immer stärker ausgeweitet und bestehende Verbote unterlaufen. Entsprechend der 1998 erlassenen europäischen Biopatent-Richtlinie (98/44/EG), mit der das TRIPs-Abkommen in europäisches Recht umgesetzt wurde, dürfen eigentlich nur gentechnisch veränderte Samen bzw. Pflanzen patentiert werden. Trotzdem hat das EPA zahlreiche Patente auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen erteilt, so beispielsweise 2002 ein »Brokkoli-Patent« (EP 1069819), das sowohl die konventionelle Züchtungsmethode als auch die Samen und die eßbaren Pflanzen, die durch diese Züchtungsmethoden gewonnen wurden, umfaßt. Aktuell befaßt sich die Große Beschwerdekammer des EPA anhand dieses Falls mit der Grundsatzfrage, wo die Grenzen der Patentierbarkeit liegen, d. h. ob auch konventionelle Pflanzen, wie im US-amerikanischen Recht der Fall, patentierbar sein können. Interessanterweise waren es zwei der weltweit größten Saatgutkonzerne, Syngenta und Limagrain, die die Beschwerde einreichten, wohl um offensiv Rechtssicherheit für diese erweiterte Auslegung des Patentrechts in Europa zu schaffen.2
Patentiert wird alles, was in naher Zukunft oder mittelfristig Profit verspricht. Laut einer Studie der internationalen Nichtregierungsorganisation etc-group haben Monsanto, BASF, DuPont, Syngenta, Bayer und Dow 532 Patente auf »climate ready genes«, d. h. auf Gene und Eigenschaften, die besondere Streßtoleranz z.B. gegenüber Trockenheit, Hitze, Kälte und hoher Salzkonzentration im Boden vorweisen, angemeldet. Monsanto (größter Saatgutkonzern) und BASF (größter Chemiekonzern) haben sich dabei auf eine 1,5-Milliarden-Dollar-Kooperation geeinigt, mit dem Ziel, »klimaresistente« Sorten zu entwickeln. Beide Konzerne besitzen zusammen etwa zwei Drittel aller »climate ready genes- Patente.3
Umkämpfte Sorten
Weniger bekannt und weniger umstritten als die Patentgesetze sind bisher die Sortenschutzgesetze, die Mitte letzten Jahrhunderts in einigen europäischen Ländern geschaffen wurden. Diese dienten als Vorlage für das erste »Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen« (UPOV), das 1961 auf Initiative von Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien vereinbart wurde.
Das UPOV-Abkommen wurde mehrfach revidiert und dabei verschärft. Was Jahrtausende lang selbstverständliche bäuerliche Praxis war, wurde mit UPOV ’61 zum »Landwirteprivileg«, also zu etwas, was man erteilt, aber auch wieder wegnehmen kann. In der überarbeiteten Version von 1991 wurde dieses »Privileg« des Nachbaus eingeschränkt: Beim Nachbau von Sorten, die dem Sortenschutz unterliegen, müssen an die Sortenschutzinhaber Lizenzgebühren gezahlt werden. Dagegen wehrt sich in Deutschland seit 1998 die »Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren«.4 Die nächste UPOV-Revision ist für 2011 angekündigt. Bäuerliche und entwicklungspolitische Organisationen befürchten eine weitere Verschärfung.
Ähnlich wie 1961 könnte es bewußte Strategie sein, die europäische Saatgutgesetzgebung, die seit 2008 überarbeitet wird, für die geplante UPOV-’11-Version wiederum als Vorlage zu nutzen, um anschließend die Regelungen auf alle Unterzeichnerstaaten auszudehnen.
Die heutigen europäischen Saatgutgesetze bestehen aus zwei Teilen. Der privatrechtliche Teil, der »Sortenschutz«, regelt die Eigentums- und Nutzungsrechte an neuen Züchtungen. Setzt sich die Industrie hier mit ihren Interessen durch, werden die geistigen Eigentumsrechte des Sortenschutzes den Monopolansprüchen des Patentrechts angeglichen.
Konzentrationsprozesse
Das Saatgut-Verkehrsgesetz, der öffentlich rechtliche Teil des europäischen Saatgutrechts, regelt das »In-Verkehrbringen« von Saatgut. Bis vor kurzem bezog sich das Gesetz nur auf kommerzielle, registrierte Sorten. Das Tauschen, Weitergeben oder Verkaufen von bäuerlichem Saatgut und Erhaltungssorten war gesetzlich nicht geregelt. Eine 2008 im Zuge der Überarbeitung der europäischen Saatgutgesetze verabschiedete EU-Richtlinie zu Erhaltungssorten hat dies geändert – zuungunsten der biologischen Vielfalt und auf Kosten landwirtschaftlicher Modelle, die auf einer nichtkommerziellen Vermehrung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen basieren (mehr dazu in Teil II).
Um eine Sorte verkaufen zu dürfen, muß sie registriert und in die Sortenliste aufgenommen werden. Die hohen Kosten dafür führen zu einer Begrenzung der Anmeldungen auf jene Sorten, die ökonomisch relevant erscheinen. Außerdem muß die angemeldete Sorte die sogenannten DUS-Kriterien (Unterscheidbarkeit, Homogenität und Stabilität) erfüllen – Kriterien, die den Eigenschaften industrieller Sorten entsprechen.
Der Vorteil von regionalen Landsorten ist aber gerade, daß sie diese Kriterien nicht erfüllen. Sie sind weder homogen noch stabil, sondern anpassungsfähig, weil sie ein bestimmtes Maß an genetischer Variabilität besitzen. Nicht nur wegen des Klimawandels werden anpassungsfähige Sorten benötigt. Diese sind auch für eine erfolgreiche »Agrarwende« hin zu umweltverträglichen, chemiefreien Anbauformen wichtig, die auf regional angepaßten widerstandsfähigen Sorten basieren. Bäuerliche Landsorten sind das unverzichtbare Ausgangsmaterial für züchterische Verbesserungen.
Mit umfassender Hilfe von internationalen Institutionen wie Weltbank, Internationalem Währungsfonds und UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), von Regierungen der Industriestaaten und großen Stiftungen wie der Rockefeller Foundation, ist es dem Agrarbusineß Schritt für Schritt gelungen, die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Weichen auf Industrialisierung der Landwirtschaft zu stellen. Das Ergebnis ist eine unglaubliche Machtkonzentration in diesem Bereich. Seit dem kommerziellen Anbau von transgenen Sorten Mitte der 90er Jahre wird der Markt vor allem von Monsanto, Syngenta, DuPont und Bayer Crop Science beherrscht, die unzählige von kleinen und mittleren Saatgutfirmen aufkauften oder Kooperationen mit ihnen starteten. Für 2008 schätzte man, daß die vier größten Saatgut-Konzerne 56 Prozent des weltweiten Marktes kontrollieren, während es bei den vier größten Pestizid-Konzernen 59 Prozent sind.5
Mit 11,7 Milliarden Dollar Umsatz 2009 ist der in den USA beheimatete transnationale Konzern Monsanto die weltweit größte Saatgutfirma. Er allein kontrolliert ein Fünftel des globalen Saatgutmarktes und hält 90 Prozent aller Patente im Bereich der landwirtschaftlichen Biotechnologie. PR-Agenturen und Heerscharen von Lobbyisten sind von Biotech- und Agrarkonzernen beauftragt, Einfluß auf die öffentliche Meinung und die der Politiker zu nehmen. Industrielle Landwirtschaft, gentechnisch veränderte Pflanzen und Weltmarktorientierung werden von ihnen zur alleinigen Möglichkeit für die Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung erklärt.
Unterm Preisdiktat der Multis
Am effektivsten ist die Einflußnahme allerdings, wenn die Industrie die Gesetze selbst schreibt. Dieses Vorgehen bezeichnet die französische Journalistin Marie-Monique Robin als das Prinzip der »revolving doors«, als Drehtüreffekt. Konzernmitarbeiter wechseln zwischen ihren Arbeitsplätzen in der Industrie, in der Politik und in den gesetzgebenden Institutionen hin und her.6 Ein aktuelles Beispiel für diese Praxis in Europa ist Suzy Renckens, frühere Abteilungsleiterin für Gentechnik (verantwortlich für die Zulassung von GM-Pflanzen) in der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA), die Anfang 2010 direkt zu Syngenta wechselte. Dagegen wechselt Diana Banati, die EFSA-Chefin, nicht hin und her, ihr Engagement für die Industrie ist quasi nebenberuflich: Sie hat gleichzeitig eine führende Position beim ILSI (International Life Science Institute). Das Institut gibt sich zwar gemeinnützig, ist aber faktisch ein – zwar verkappter, aber riesiger – Lebensmittellobbyist. Das ILSI vertritt die Interessen von Konzernen wie Monsanto, Syngenta, BASF, Dupont, Coca Cola, Nestlé, Unilever, Groupe Danone (siehe hierzu Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament, Pressemitteilung vom 30. September 2010).
Die Welternährung ist mittlerweile ein attraktives, krisensicheres Geschäft. Auch wenn die Verdopplung bis Verdreifachung der Weltmarktpreise von 2008 (im Vergleich zu 2007) inzwischen Vergangenheit ist, sind sich die FAO, das International Food and Policy Research Institute (IFPRI) und andere Institutionen einig, daß die Weltmarktpreise für Lebensmittel dauerhaft und deutlich über dem Niveau früherer Jahre bleiben werden. Dies steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den langjährigen Bemühungen der Saatgut- und Agrochemiebranche, diesen Bereich umfassend zu kontrollieren, was den Hebel für ein entsprechendes Preisdiktat bildet. Das Saatgut hat eine Schlüsselposition: Wer dieses kontrolliert, hat die industrielle landwirtschaftliche Produktion weitestgehend im Griff. Wie gezeigt wurde, arbeitet die Industrie, um das zu erreichen, auf drei Ebenen: erstens auf der biologisch-technischen Ebene, indem sie Saatgut erzeugt, das bei Wiedergewinnung (Nachbau) stark geminderte Erträge bringt oder perspektivisch völlig steril sein könnte; zweitens auf der juristischen Ebene, mit Gesetzen zu geistigen Eigentumsrechten und Abkommen zur Standardisierung und Normierung für gehandelten pflanzlichen Samen, und drittens auf der Ebene des Marktes mit dem Bemühen, »Landsorten« im globalen Maßstab zu verdrängen.
Der zweite Teil dieses Beitrags wird sich mit der Verdrängung der Landsorten befassen, mit den Bemühungen, die Standardisierung und Normierung der Sorten weiter auszubauen, aber auch mit den Initiativen und Kämpfen für bäuerliches »krisensicheres« Saatgut, d. h. der in diesem Bereich einzigen ernsthaften Möglichkeit, den Hunger in der Welt zu bekämpfen, dem Monopoldiktat zu trotzen und langfristig ausreichende, gesunde Nahrungsmittel für alle zugänglich zu machen.
1 Philip Howard: Visualizing Consolidation in the Global Seed Industry, 1996–2008 5 www.mdpi.com/2071-1050/1/4/1266 und ETC -Group:Who Owns Nature? Corporate Power and the Final Frontier in the Commodification of Life, 2008
2 mehr Infos unter: www.no-patents-on-seeds.org
3 Report: Patenting »Climate Genes« and Capturing the Climate Agenda, www.etc-group.org
4 Mehr dazu unter www.ig-nachbau.de
5 siehe Fußnote 1
6 Marie-Monique Robin: »Mit Gift und Genen – Wie der Biotech-Konzern Monsanto unsere Welt verändert«, München 2009
Anne Schweigler ist Ethnologin und aktiv in der BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie und in der Saatgutkampagne (www.saatgutkampagne.org). Peter Clausing, ebenfalls Mitglied der BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie, veröffentlichte unter dem Pseudonym Klaus Pedersen »Naturschutz und Profit« (Unrast Verlag, Münster 2008)
Erschienen in: Junge Welt vom 14.10.2010