Mexiko: Recht auf Nahrung – ein weiteres Lippenbekenntnis?
Katastrophale Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf die Ernährungssituation in Mexiko Von Peter Clausing Mitte Oktober begrüßte Olivier de Schutter, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, die Bekanntmachung Mexikos, eben diesem Recht Verfassungsrang einzuräumen. Bereits am Ende seiner im Juni durchgeführten Mexiko-Mission mahnte der UNO-Beauftragte mit Blick auf die anstehende Verfassungsreform „die weitere Verbesserung des juristischen Umfelds in Form einer Rahmengesetzgebung für das Recht auf Nahrung an, so, wie es in einer Reihe anderer Länder dieser Region bereits erfolgt ist“. Vor dem Hintergrund gravierender Missstände in den Bereichen Ernährung und landwirtschaftliche Produktion empfahl de Schutter eine nationale Strategie, um dem Recht auf Nahrung Geltung zu verschaffen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die verfassungsmäßige Anerkennung des Rechts auf Nahrung nicht nur eine weitere Inszenierung im Kontext von Mexikos simulierter Demokratie darstellt. Schließlich hat Mexiko die Anti-Folterkonvention der UNO im Januar 1986 ratifiziert und akzeptiert bis heute unter Folter erzwungene Geständnisse als Beweismittel vor seinen Gerichten. Auch das landläufig als ILO-Konvention 169...
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