Das Recht auf Vielfalt – Der Kampf um krisensicheres Saatgut
Die Transformation der Landwirtschaft. Über die Geschäftspraktiken der internationalen Saatgutindustrie. Teil II (und Schluß): Der Kampf um krisensicheres Saatgut
Von Anne Schweigler und Peter Clausing
Den im Laufe des 20. Jahrhunderts entstandenen Saatgutkonzernen gelang es Schritt für Schritt, ihre Monopolmacht zu etablieren und juristisch abzusichern – ein bis heute andauernder Prozeß. Das betrifft sowohl die Bemühungen, die bestehende monopolfreundliche Gesetzgebung auszuweiten als auch die Verdrängung alter Kulturpflanzen, Landsorten genannt, in jenen Teilen der Erde, wo industrielle Landwirtschaft und das dazugehörige Saatgut noch nicht durchgesetzt worden sind. Die Länder des Südens haben aus Sicht der Konzerne in beiden Punkten den größten »Nachholbedarf« und sind demzufolge besonders verletzlich.
Doch diese Entwicklung ist weder alternativlos, noch bleibt sie unwidersprochen. Der 2008 veröffentlichte, von zahlreichen Regierungen gebilligte Weltagrarbericht belegt nicht nur, daß die Welternährung anders als auf industrielle Weise gesichert werden kann, sondern mehr noch: Es wird darauf hingewiesen, daß dieser alternative Weg der einzig gangbare ist, denn das bisherige System »ist nicht geeignet, um einen Übergang zu mehr Nachhaltigkeit zu unterstützen«.1 Zum anderen regt sich Widerstand gegen die Macht der Konzerne, und der agiert zunehmend global und koordiniert.
Noch gewinnen weltweit zirka 70 Prozent der Bäuerinnen und Bauern ihr Saatgut aus der eigenen Ernte bzw. tauschen es untereinander. Wenn es der Industrie gelingen sollte, auch nur einen Teil dieses Potentials für sich nutzbar zu machen, würde dies eine enorme Markterweiterung bedeuten – sowohl für den Absatz des kommerziellen Saatguts selbst als auch für die dazugehörigen Agrochemikalien. Die Methoden zur Erreichung dieses Zieles sind unterschiedlich und reichen von unverhohlenen Eingriffen in die Gesetzgebung militärisch besetzter Länder bis zu Transformationsversuchen in Form von »Entwicklungshilfe«.
Agroimperialismus
Eine der medial am stärksten beachteten Maßnahmen war vermutlich der »Erlaß 81«2, den der US-amerikanische »Zivil«verwalter Paul Bremer im Juni 2004, kurz bevor er den Irak verließ, dekretierte. Dieser Erlaß, der das irakische Patentgesetz aus dem Jahr 1970 ablösen sollte, regelt auch den Umgang mit Saatgut. Zusammen mit »Focus on the Global South« alarmierte im Oktober 2004 die Nichtregierungsorganisation GRAIN die Weltöffentlichkeit, weil damit das uralte System der Wiederaussaat eines Teils der Ernte im Irak faktisch über Nacht verboten wurde. Nach Darstellung der US-Besatzer ein notwendiger Schritt, um die Versorgung des Landes mit hochwertigem Getreide zu sichern. Nicht einmal das im ersten Teil dieses Beitrags erwähnte Nachbaurecht blieb den irakischen Bauern erhalten. Das Dekret verbietet unter Strafandrohung jegliche Wiederaussaat von »geschützten« Sorten und überträgt die Rechte auf Produktion, Reproduktion und Handel den Saatgutkonzernen. Gleichzeitig wurde mit dem Erlaß die Ausbringung gentechnisch manipulierter (GM) Sorten ermöglicht. Allerdings wird nach Einschätzung von Joachim Guilliard, Koordinator der deutschen Irak-Tribunal-Initiative, dieser Erlaß in der Praxis nicht angewendet – zu groß wäre wohl die Empörung in der Bevölkerung. Doch wie alle Bremer-Dekrete, die nicht explizit im nachhinein vom irakischen Parlament außer Kraft gesetzt wurden, gilt der Erlaß 81 noch heute, verbunden mit der latenten Gefahr seiner Durchsetzung zu einem späteren Zeitpunkt.
Kaum überraschend wurde auch in Afghanistan – im Jahr 2006 – ein neues Gesetz mit monopolfreundlichem Inhalt vorgelegt3. Paragraph 10 schreibt die Schaffung einer Agentur für Saatgutzertifizierung vor, Paragraph 11 die Etablierung eines zentralen Labors zur Saatguttestung. Paragraph 16 ermächtigt die Mitarbeiter dieser Agentur, zu jeder Zeit und an jedem Ort Proben zu entnehmen, wenn der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Saatgutgesetz vorliegt. Zumindest auf dem Papier können sich die Besitzer von Saatgutlizenzen in Afghanistan sicher fühlen. Wenn jemand die Absicht hat, GM-Saatgut nach Afghanistan einzuführen, ist laut Saatgutgesetz das Landwirtschaftsministerium zu informieren– von einer Genehmigungspflicht ist in dem Papier keine Rede.
Ein weiteres Land, in dem in den letzten Jahren die entsprechende Gesetzgebung verschärft wurde, ist die Türkei, wo im Oktober 2006 die alte, aus dem Jahr 1963 stammende Regelung durch eine neue ersetzt wurde. Dieses neue Gesetz Nr.5553 paßte die türkischen Verhältnisse an die europäische Saatgutgesetzgebung an und verlangt seitdem für Sorten, die gehandelt werden sollen, eine obligatorische Registrierung und Zertifizierung, verbunden mit dem auch in der EU bislang noch gültigen Landwirteprivileg Tausch und Produktion für den Eigenbedarf (siehe Teil1). Die Novellierung der türkischen Saatgutgesetzgebung ist offensichtlich ein Element des Strebens nach der EU-Mitgliedschaft.4
Ein beliebter »Türöffner« für die Konzerne ist die Nahrungsmittelhilfe in Ländern, die von Hunger (und Unruhen) bedroht sind. Insbesondere das weitgehend von den Vereinigten Staaten kontrollierte Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen und die offizielle Entwicklungshilfe der USA (USAID) sind daran beteiligt, Hybrid- und zunehmend auch GM-Sorten in die betroffenen Länder einzuführen. Auch die Konzerne unterstützten »großzügig« diese Hilfe: Weil nach dem verheerenden Erdbeben Anfang dieses Jahres, die haitianischen Bäuerinnen und Bauern ihren eigentlich für die Wiederaussaat aufbewahrten Mais als Lebensmittel verteilten, fehlte dieser später bei der Bestellung der Felder. In einer am 13. Mai 2010 veröffentlichten Pressemitteilung verkündete Agrarmulti Monsanto eine »großzügige Spende« von Hybridsaatgut (Mais und Gemüse) an die haitianische Regierung. Sechzig Tonnen davon wurden sofort geschickt, die Lieferung weiterer 415 Tonnen in Aussicht gestellt. Die Bereitstellung der für den Anbau notwendigen Agrochemikalien – ein Teil vermutlich bei Monsanto gekauft – übernahm USAID (im Rahmen seines Haiti-spezifischen Programms WINNER). Und der Transport der »milden Gabe« von Monsanto in die ländlichen Gegenden Haitis erfolgt– ebenfalls als »Spende«– durch den transnationalen Logistik-Konzern Kuehne + Nagel, mit Hauptquartier im Schweizer Kanton Schwyz. Zeitgleich zur Pressemitteilung wurde auf www.monsantoblog.com behauptet, daß Hybridsorten vor dreißig Jahren auf Haiti schon einmal verbreitet waren. Monsanto witterte offenbar die Chance zu einem Comeback. Allein, die haitianischen Bauern waren, wie weiter unten zu lesen ist, nicht recht glücklich über solcherart Großzügigkeit.
Kampf um Afrikas Märkte
Die erste »Grüne Revolution« der 1960er und 1970er Jahre hatte Afrika nicht erreicht. So bietet sich dem Agrobusineß heute fast ein ganzer Kontinent mit neuen Märkten. Deren »Erschließung« nahm konkrete Formen an, als im Jahr 2005 die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung gemeinsam mit der Rockefeller-Stiftung ankündigte, Millionen afrikanischen Kleinbauern dabei helfen zu wollen, sich aus Armut und Hunger zu erheben. Es entstand die »Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika« (AGRA), der sich 2008 die Weltbank anschloß. Das erklärte Ziel der Allianz ist es, die Kleinbauern Afrikas mit Hochertragssorten und den dazugehörigen chemischen Inputs zu versorgen, um die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in die »Wertschöpfungskette« zu integrieren. Die AGRA versucht, die Öffentlichkeit bezüglich ihrer Pläne für den Anbau von GM-Pflanzen zu beruhigen – z.T. auch zu täuschen. Aber Preisverleihungen an erklärte Gentechnikbefürworter legen beredtes Zeugnis von den wahren Absichten dieses »philanthropischen« Projekts ab. Vorgehen und Strategie der Protagonisten dieser »zweiten Grünen Revolution« unterscheiden sich kaum von denen der ersten.
In Übereinstimmung mit dem Wertschöpfungsketten-Diskurs ist ein Programm zur Ausbildung von Agrarhändlern wesentlicher Bestandteil des Vorhabens der AGRA. Das Programm bietet Training, Kapital und Kredite für die Gründung und Stärkung von 10000 kleinen Agrarhändlern, die gut vernetzt werden sollen mit Grossisten, Saatgutfirmen und Marktinformationsberatern. Die Folge: Industrielles Saatgut verdrängt das bäuerliche, und die Bauern geraten in die komplette Abhängigkeit einer von Agrarkonzernen kontrollierten kapitalintensiven Landwirtschaft.
Vernetzter Widerstand
Zum Glück verlaufen derartige Entwicklungen nicht so reibungslos, wie es sich das Agrobusineß wünscht. Die von Weltbank und Internationalem Währungsfonds im Rahmen der »Strukturanpassungsprogramme« der 1980er Jahre erzwungene »Verschlankung« der Agrarpolitik in vielen Ländern des Südens, hatte auch eine Schwächung der Abhängigkeiten der ländlichen Strukturen zur Folge, die damals in vielen Staaten des Südens verbreitet waren. Zuvor waren die Organisationen oftmals nicht unabhängig, sondern von den staatstragenden Parteien vereinnahmt. Dadurch entstanden neue Bauernorganisationen, die stärker autonom waren und mit radikaleren Forderungen auftraten. Im Laufe der 1990er Jahre erwuchs daraus ein ursprünglich lateinamerikanisches Netzwerk, »La Via Campesina« (deutsch: der bäuerliche Weg), das mittlerweile von vielen als die wichtigste transnationale soziale Bewegung überhaupt angesehen wird und inzwischen bäuerliche Basisbewegungen beider amerikanischer Kontinente, Süd- und Ostasiens, Europas und neuerdings auch von zwei Regionen Afrikas vereint. Derzeit hat »La Via Campesina« 148 Mitgliedsorganisationen in 69 Staaten und repräsentiert somit etwa 500 Millionen ländliche Familien weltweit.5 Anläßlich des 1996er Welternährungsgipfels brachte »La Via Campesina« das Konzept der Ernährungssouveränität in die öffentliche Debatte ein. Dieses beschränkt sich nicht auf die Forderung nach Verfügbarkeit einer ausreichenden Menge an Nahrungsmitteln (»Ernährungssicherheit«), sondern schließt das Recht auf Selbstbestimmung und gesamtgesellschaftliche Transformationen ein, inklusive dem Recht auf Nahrungsmittelproduktion mit lokal angepaßtem, für alle verfügbarem Saatgut sowie Zugang zu Land. Vor knapp einem Jahr wurde an dieser Stelle im Detail beschrieben, daß und warum kleinbäuerliche Betriebe – gemessen am Gesamtertrag und unter Berücksichtigung der Energiebilanz – die deutlich effizientere Form der Landwirtschaft sind (»Reale Alternativen«, jW-Thema vom 18.11.2009).
Oft sind es Mitgliedsorganisationen von »La Via Campesina«, die an den Brennpunkten des Geschehens sicht- und hörbar sind. So auch in Haiti, als am 4.Juni 2010 zehntausend Bäuerinnen und Bauern gegen das »tödliche« Geschenk von Monsanto, den Hybridsamen (siehe oben) demonstrierten. Zu den Kundgebungen hatten ländliche soziale Bewegungen mobilisiert, einschließlich der »La Via Campesina«-Mitgliedsorganisation Papaye Bauernbewegung (MPP). Bei den Protesten waren unter anderem Slogans zu hören wie »Lang lebe das einheimische Maissaatgut« und »Monsantos Genpflanzen und Hybridsaatgut schädigen die bäuerliche Landwirtschaft«. Die Protestierenden waren empört, daß die Regierung in Port-au-Prince versuchte, die Krisensituation nach dem Erdbeben zu nutzen, um das Land an transnationale Konzerne zu verkaufen und damit haitianische Bäuerinnen und Bauern in die Abhängigkeitsfalle von Hybridsamen und industrieller Landwirtschaft zu zwingen. Diese Proteste strafen das von den Mainstream-Medien gern kolportierte Bild eines im »dunklen Chaos« versunkenen Haiti Lügen.
Konzernfreundliche EU-Richtlinie
Ähnlich wie die Türkei über einen EU-Beitritt verhandelt, sind afrikanische Länder mit der EU im Gespräch über ein Freihandelsabkommen. Regelungen zu Eigentumsrechten und Handelsfragen bei Saatgut sind Teil der Gespräche. Doch mittlerweile gibt es in Afrika große Proteste gegen das geplante Abkommen6. Der Widerstand dürfte von der im Jahr 2007 in Nyeleni, Mali, durchgeführten Konferenz zur Ernährungssouveränität einen kräftigen Stimulus erhalten haben. An dem von »La Via Campesina« organisierten Treffen nahmen zahlreiche ländliche Organisationen aus Afrika teil.
Während in den Entwicklungsländern Zehntausende zu den Protestaktionen kommen, sind es in Europa bislang nur Hunderte. Zu sehr hat sich das Modell der industriellen Landwirtschaft durchgesetzt, und nur wenige Bauern und Saatguterhaltungsinitiativen in Deutschland haben bisher ein Problembewußtsein dafür entwickelt.
Genügend Anlaß zum Protest gäbe es. Wenn zum Beispiel die EU-Richtlinie vom Juni 2008 »Erhaltungsrichtlinie« genannt wird, sollte man meinen, daß diese zum Ziel haben müßte, die Erhaltung vom Aussterben bedrohter Nutzpflanzen zu erleichtern, um so dem weiteren Sortenverlust etwas entgegenzusetzen. Doch das erweist sich als Trugschluß. Durch eine Reihe von Vorgaben erschwert die Richtlinie den Anbau von Erhaltungssorten. Dazu zählen Registrierungspflicht und örtliche Begrenzung. Der Artikel 14 schützt die industriellen Sorten vor möglicher Konkurrenz durch bäuerliche oder freie Sorten (d.h. Sorten, deren Schutz erloschen ist) mittels einer mengenmäßigen Beschränkung. Im jeweiligen Land darf pro Erhaltungssorte höchstens ein halbes Prozent des insgesamt verwendeten Saatguts der betreffenden Pflanze in Verkehr gebracht werden. Theoretisch könnten aber immer noch ganz viele verschiedene Erhaltungssorten mit ihren jeweils 0,5 Prozent einen großen Marktanteil beanspruchen. Um das zu verhindern, hat die EU eine zusätzliche Beschränkung eingeführt: Alle diese Sorten, zum Beispiel von Weizen, dürfen in Summe nicht mehr als zehn Prozent des landesweiten Weizensaatguts ausmachen. Per Gesetz wird traditionelles bäuerliches Saatgut vorsorglich zur musealen Ausnahme definiert, das Saatgut der Konzerne dagegen bekommt einen garantierten Marktanteil von 90 Prozent.
Ein Kompromiß
Schon 2007 ließ sich erahnen, daß das ungeregelte Nischendasein von Erhaltungsinitiativen in Europa bald ein Ende haben sollte. Der französische Verein Kokopelli, der seit vielen Jahren anerkannte Arbeit auf diesem Gebiet leistet, war wegen Inverkehrbringens von illegalem Saatgut verklagt worden. Der Saatgut-Händler Baumaux hatte Kokopelli »unlauteren Wettbewerb« vorgeworfen, da viele der vom Verein vertriebenen Gemüsesorten nicht im französischen Sortenkatalog verzeichnet waren. Kokopelli habe sich durch die erzielte Kostenersparnis einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil erschlichen.
Im Januar 2008 verurteilte das oberste französische Gericht Kokopelli schließlich zu 12000Euro Schadensersatz an Baumaux und 17500Euro Strafe für das ungenehmigte Inverkehrbringen von Saatgut. Das Urteil rief frankreich- und europaweit große Proteste hervor, immerhin mit dem Ergebnis, daß es bis heute nicht vollstreckt wurde8.
Erste Schwierigkeiten mit der neuen Erhaltungsrichtlinie und der darin festgeschriebenen Beschränkung von Sorten auf ihre Ursprungsregion hatte die schweizerische Erhaltungsinitiative Pro Specie Rara. Die Schweiz ist zwar kein EU-Land, setzte die Richtlinie aber als erstes um. Als die Initiative Anfang 2009 vierzehn Kartoffelsorten in die Schweizer Erhaltungsliste eintragen lassen wollte, wurden fünf davon abgelehnt, was einem Verbot des Anbaus von und des Handels mit diesem Pflanzgut gleichkam. Die betroffenen Sorten (Corne de gatte, Vitelotte noire, Roosevelt, Highland Burgandy Red und Patates Verrayes) hätten keine starke regionale Bindung an die Schweiz, war die Begründung der zuständigen Behörde. Pro Specie Rara befürchtete, daß die Ablehnung der fünf Kartoffelsorten nur die Spitze des Eisberges sei, startete die Protestkampagne »Vielfalt für alle« und hatte Erfolg. Sie konnte der Schweizer Regierung einen Kompromiß abringen, indem »Nischensorten« und »Amateurbereich« unterschieden und unterschiedlich behandelt werden9.
Die Saatgutkampagne
Um auf die zentrale Bedeutung von Saatgut und die Zusammenhänge zwischen geistigen Eigentumsrechten an Sorten, den Restriktionen im Interesse der Konzerne und den durch die industriemäßige Landwirtschaft hervorgerufenen globalen Problemen aufmerksam zu machen, haben sich mehrere europäische Saatgut- und Erhaltungsinitiativen zu einer Saatgutkampagne entschlossen, in deren Rahmen Unterschriften für entsprechende Forderungen gesammelt werden (siehe www.saatgutkampagne.org). Die Kampagne fordert:
– das Recht, Saatgut aus eigener Ernte gewinnen, nachbauen und weitergeben zu können;
– die regionale Sortenvielfalt durch Unterstützung von Erhaltungsinitiativen und Züchtern traditioneller bäuerlicher Sorten zu fördern;
– Gentechnik in der Landwirtschaft zu verbieten;
– keine Patente auf Pflanzen zuzulassen;
– ein neues Saatgutzulassungsverfahren zu etablieren, das gentechnisch manipulierte Pflanzen und chemieintensive Sorten ausschließt;
– Maßnahmen einzuleiten, die den hohen Energieverbrauch in der Landwirtschaft verringern, der durch Einsatz von Industriesorten entsteht, die ohne Kunstdünger und Pestizide nicht auskommen, sowie durch Monokulturen und damit verbundene weite Transporte.
Die Kampagne will dabei an bestehende Aktivitäten und Modelle anknüpfen. In Teilen Frankreichs und Großbritanniens sind Saatguttauschbörsen inzwischen zur sozialen Alltagspraxis geworden – die »Seedy Sundays« in England sind ein Beispiel. Dabei scheren sich die Menschen in ihrer Praxis nicht darum, ob der pflanzliche Samen »legal« oder »illegal« ist. Wichtig ist ihnen lokal angepaßtes, fruchtbares, nachbaubares Saatgut, das nicht von erdölbasierten Inputs (synthetischer Dünger, Pestizide) abhängig ist. Somit wird über Tauschbörsen »krisensicheres« Saatgut unter die Leute gebracht und gleichzeitig auf dessen Bedeutung und die sozialen und klimatischen Zusammenhänge aufmerksam gemacht.
Systemwandel nötig
Auch in Deutschland wächst seit einiger Zeit das Interesse an »urbanen Gärten«, Gemeinschaftsgärten, Transition-Town-Gruppen und Stadt-Land-Projekten, die über die klassischen Schrebergärten hinausgehen. Tausch von Saatgut, gemeinsames Gärtnern und das Kümmern um lokale Nahrungsmittelproduktion sind Schritte im Sinne des Konzepts von »La Via Campesina« zur Ernährungssouveränität.
Mit dieser Praxis könnte auch in unseren Breiten etwas wiederbelebt werden, »das nicht Ergebnis und Bestandteil formaler Wissenschaft ist und heute etwas hilflos oder auch herablassend als ›traditionelles‹ bzw. ›lokales‹ Wissen bezeichnet (wird). Dieses praktische Wissen ist das wichtigste Handwerkszeug von Land- und Forstwirten, Hirten, Fischern, Heilern und Indigenen, aber auch von Hausfrauen, Gärtnern und Handwerkern in aller Welt. Es ist historisch gewachsen und erfaßt auf eigene Art häufig komplexe Zusammenhänge, die monokausal denkende Naturwissenschaftler bis heute überfordern können«9. Hier geht es um etwas, das beim üblichen Gang in den Supermarkt kaum ins Bewußtsein vordringt– das »Ende des industriellen Produktivismus, (der) die verfügbaren natürlichen Ressourcen unseres Planeten in unvertretbarem, weil nicht nachhaltigem Maße aus (beutet). Seine Grundstrategie, mit Großtechnik und Agrarchemie den Einsatz menschlicher Arbeit durch fossile Energie zu ersetzen, erweist sich in Zeiten des Klimawandels und schwindender Ölreserven als Sackgasse.« Diese Sichtweise rüttelt allerdings – ohne es direkt auszusprechen – an den Grundfesten des herrschenden Systems, denn die scheinbare Effizienz der kapitalistischen Marktwirtschaft beruht seit über einem Jahrhundert auf nichts anderem als der fortschreitenden Substitution menschlicher Arbeitskraft durch fossile Energie. Eine Abkehr von diesem »Automatismus« ist nur mit einem grundsätzlichen Systemwandel und »krisensicherem Saatgut« möglich.
1 IAASTD (2009): Synthesis Report. A Synthesis of the Global and Sub-Global IAASTD Reports
2 Order 81 on »Patent, Industrial Design, Undisclosed Information, Integrated Circuits and Plant Variety«, dt.: Erlaß 81 über Patente, Industriedesign, Geheiminformationen, integrierte Schaltungen und Pflanzenvielfalt
3 Seed Law. Islamic Republic of Afghanistan (Final Draft), Kabul, August 2006
4 GRAIN: Turkey’s new seed law. Seedling, April 2007
5 Martínez-Torres, M.E. und P. M. Rosset (2010): Journal of Peasant Studies 37: S. 149–175. In Deutschland ist die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (AbL, www.abl-ev.de) Mitglied von »La Via Campesina«
6 Evangelischer Entwicklungsdienst: Die Enthüllung der Grünen Revolution für Afrika. Motive, Akteure und Kräftespiel, Bonn, Juni 2008
8 Mehr Informationen und eine Unterschriftenliste zum Protestieren gegen die Verschärfung der Schweizer Saatgutverordnung findet sich unter: www.vielfalt-fuer-alle.ch
9 Wege aus der Hungerkrise. Die Erkenntnisse des Weltagrarberichts und seine Botschaften für eine Landwirtschaft von morgen, AbL-Verlag 2009
Anne Schweigler ist Ethnologin, Mitglied der BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie und der Saatgutkampagne. Peter Clausing, ebenfalls Mitglied der BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie, veröffentlichte unter dem Pseudonym Klaus Pedersen »Naturschutz und Profit« (Unrast Verlag, Münster 2008)
Erschienen in: Junge Welt vom 15.10.2010