Die Glyphosat-Kontroverse
Zum Streit um die Wiederzulassung des Pflanzengiftes in der EU nach der WHO-Warnung vor Krebsgefahr
Von Peter Clausing
Anfang August teilte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Security Authority, EFSA) mit, man werde sich mehr Zeit als geplant für eine Empfehlung zur Neuzulassung des Unkrautvernichters Glyphosat lassen. Die Einschätzung der Experten werde nicht, wie ursprünglich vorgesehen, am 13. August abgegeben, sondern erst Ende Oktober oder Anfang November, sagte ein Efsa-Sprecher am 5. August am Sitz der Behörde im italienischen Parma.
Pestizidwirkstoffe unterliegen in der Europäischen Union alle zehn Jahre einem Wiederzulassungsverfahren, bei dem alle neu hinzugekommenen Erkenntnisse über mögliche Risiken für Gesundheit und Umwelt zu berücksichtigen sind. Diese Regelung ist ein Erfolg des jahrzehntelangen Kampfes von Umweltorganisationen. Sie hat aber nur bedingt zu einer Reduzierung des Einsatzes von Giften in der Landwirtschaft beigetragen, die gegen Pflanzen (Herbizide), Schädlinge (Insektizide) oder Pilze (Fungizide) wirken.
Die Terminverschiebung bei der EFSA ist ein Indiz dafür, dass hinter den Kulissen heftige Debatten stattfinden. Zudem wurde am 29. Juli 2015 der ausführliche Bericht der Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Bewertung der Risiken des Glyphosateinsatzes vorgelegt. Ende März hatte sie zunächst eine kurze Stellungnahme veröffentlicht. Deren Kernaussage: Die Experten halten die Chemikalie für »wahrscheinlich krebserregend beim Menschen«. Die WHO-Veröffentlichung solle in die Bewertung mit einbezogen werden, sagte der Efsa-Sprecher.
Glyphosat ist einer der in Pflanzenschutzmitteln weltweit am häufigsten eingesetzten Wirkstoffe. Das EU-Verfahren zu seiner Wiederzulassung wurde von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aufmerksam verfolgt und mit zunehmender Heftigkeit kritisiert. Denn Glyphosat ist ein exemplarischer Fall. Nicht nur, weil es trotz ausgelaufenen Patentschutzes weiterhin eine der wichtigsten Profitquellen für den US-Multi Monsanto ist, sondern vor allem wegen der schieren Menge, die alljährlich davon versprüht wird. In der Bundesrepublik erhöhte sie sich seit den 1990er Jahren von rund 1.000 auf etwa 6.000 Tonnen jährlich. Weltweit haben Mittel mit diesem Wirkstoff bei den Herbiziden einen Marktanteil von mehr als 30 Prozent. Dies gibt Anlass zur Sorge, denn Berichte über zunehmende Krebserkrankungen und Schäden ungeborenen menschlichen Lebens in der ländlichen Bevölkerung von Ländern wie Argentinien oder Paraguay häufen sich. Dort ist der Anteil genetisch manipulierter Kulturen, die resistent gegen Glyphosat sind, besonders hoch. Da auch Unkräuter schnell Resistenzen gegen das Herbizid bilden, hat sich die eingesetzte Glyphosatmenge in diesen Ländern seit den 90er Jahren teilweise verzehnfacht.
Kritik an deutscher Behörde
Glyphosat ist Hauptwirkstoff von Präparaten wie Roundup von Weltmarktführer Monsanto sowie Touchdown von Syngenta oder Durango von Dow AgroSciences. Die EU-Zulassung für den Wirkstoff läuft Ende 2015 aus, über eine Erneuerung muss die EU-Kommission entscheiden. Die EFSA-Empfehlung ist dafür von zentraler Bedeutung. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Chemikalie in seiner jüngsten Bewertung unterdessen erneut als unbedenklich eingestuft – »bei sachgemäßer Anwendung«. Das BfR war von der Efsa mit der wissenschaftlichen Neubewertung der Risiken von Glyphosat beauftragt worden.
Umweltorganisationen wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und das Pestizid-Aktionsnetzwerk (PAN) haben kein Verständnis für die vielfach industriefreundliche Handhabung der Risikobewertung im Rahmen von Zulassungsverfahren. Seit langem kritisieren NGOs, dass die Studien zur Beurteilung der von Pestiziden ausgehenden Risiken meist von den Herstellern der Präparate selbst durchgeführt werden. BfR-Präsident Andreas Hensel behauptete in einem Interview mit der tageszeitung (28.3.2015), wäre dies nicht so, müsse der Steuerzahler dafür bezahlen. Dies grenzt an Irreführung der Öffentlichkeit. Natürlich soll, dem Verursacherprinzip entsprechend, die Industrie für die Studien zur Risikobewertung finanziell aufkommen. Aber dies könnte über Einzahlungen in einen Treuhänderfonds geschehen. Mit den Studien könnte man dann unabhängige Institute beauftragen.
Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit EU-Genehmigungsverfahren: Ein Unternehmen, das eine (Wieder-)Zulassung beantragt, ist laut EU-Direktive verpflichtet, ein Dossier zusammenzustellen, das die von der Industrie durchgeführten Studien und alle »relevanten« wissenschaftlichen Publikationen enthalten muss. Welche Publikationen als relevant betrachtet werden, liegt – unter Berücksichtigung einer EU-Leitlinie mit Interpretationsspielraum – im Ermessen der Industrie. Das Dossier ist dann den Behörden eines EU-Mitgliedslandes zu übergeben, die dazu einen Bewertungsbericht erstellen. Der Clou: Laut Artikel 7 der entsprechenden Verordnung kann die Industrie das Land, das die Bewertung vornehmen soll, frei auswählen, also praktischerweise eines, von dem man die Befürwortung der Zulassung am ehesten erwartet.
Nachdem nun die Monographie der IARC zu Glyphosat vollständig veröffentlicht ist, wird möglicherweise auch das BfR seine Bewertung noch einmal überdenken müssen. Bei näherer Betrachtung zeigen sich zunächst zwei Punkte, die das Institut anscheinend »verschlafen« hat: Die IARC misst Wirkungsmechanismen für die mögliche Verursachung von Krebs durch Glyphosat erhebliche Bedeutung bei – ein Gesichtspunkt, der in der Bewertung durch das BfR offenbar unter den Tisch gefallen ist. Zum anderen hat die IARC die heute gültigen Standards zur mathematisch-statistischen Auswertung von Krebsstudien an Mäusen angelegt. Dadurch ergaben sich bei zwei Studien signifikante Hinweise auf krebserzeugende Wirkung, die mit anderen Methoden nicht erkennbar waren.
Obwohl das BfR versichert, »vollumfänglich eine eigenständige Bewertung« durchgeführt zu haben, muss es sich den Vorwurf gefallen lassen, die Auswertungsmethode der Industrie, die zum Teil nicht mehr dem aktuellen Standard entspricht, einfach übernommen zu haben. Auch an anderen Stellen seines Bewertungsberichts hat das BfR anscheinend die Argumente der Konzerne übernommen – zum Beispiel, wenn es unkommentiert die diskreditierende Einschätzung von Studien aus dem universitären Bereich wiedergibt. Ob derlei Mängel auf zu große Industrienähe oder auf Personalmangel zurückzuführen sind, lässt sich nicht beantworten. Auf Anfrage des BUND, wieviel personelle Ressourcen in die Bewertung des Glyphosat-Dossiers gesteckt wurden, erklärte sich das BfR für nicht auskunftsfähig.
Verbot hätte Signalwirkung
Schließt sich die Efsa bei ihrer Einschätzung dem Urteil der IARC an, müsste der Einsatz von Glyphosat entsprechend der EU-Verordnung 1107/2009 in der Europäischen Union untersagt werden. Das hätte globale Signalwirkung und wäre mit erheblichen Gewinneinbußen für die Industrie verbunden. Immerhin bestreitet Monsanto laut FAZ in Deutschland 40% seiner Einnahmen aus dem Verkauf von Glyphosat. Die Industrie wird also alle Hebel in Bewegung setzen, um die Einstufung als krebserregend zu verhindern.
Natürlich hätte ein Verbot auch deutliche Auswirkungen auf die konventionelle Landwirtschaft. Es wäre aber auch eine Chance für die breite Etablierung von Alternativen zum Einsatz von Agrochemikalien. Es gibt eine ganze Reihe kulturtechnischer Ansätze, die eine Unabhängigkeit von Herbiziden im allgemeinen und von Glyphosat im besonderen ermöglichen würden. Sie werden allerdings von Beratungsdiensten kaum popularisiert, da sich damit kein Geld verdienen lässt. Dass eine pestizidfreie Landwirtschaft möglich ist, wird unter anderem auf den sechs Prozent der deutschen Ackerflächen bewiesen, auf denen ökologisch gewirtschaftet wird. Ein Flächenanteil, den selbst die Bundesregierung laut Nationalem Aktionsplan für eine nachhaltige Landwirtschaft auf 20 Prozent erhöhen möchte.
Leicht modifiziert nach einem am 12.8. in der jw-Beilage „Land & Wirtschaft erschienen Beitrag